Häufige Fragen

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum organisatorischen Ablauf und zur Therapie.

 

Wann kommt eine Psychotherapie in Frage?

  • Eine diagnostische Abklärung kann bei verschiedenen Krisen und Problemen hilfreich sein. Dazu zählen beispielsweise häufige starke Ängste, eskalierende Konflikte in der Familie, aggressives Verhalten, Probleme in der Schule, Unruhe und Konzentrationsprobleme, traurige Stimmung und sozialer Rückzug.

 

Wie bekomme ich einen Termin?

  • Ein Termin für ein Erstgespräch kann telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Eine Überweisung wird nicht benötigt. Die Termine finden in der Regel nachmittags ab 13:00 Uhr statt.

 

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

  • Ja, da ich über eine Kassenzulassung verfüge, werden die Kosten der Behandlung sowohl von der gesetzlichen Krankenkasse als auch von der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe übernommen.

 

Bis zu welchem Alter kann eine Behandlung erfolgen?

  • Eine Behandlung bei einem Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten kann bis zum vollendeten 21. Lebensjahr begonnen werden. Sie muss nicht aus Altersgründen beendet werden.

 

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

  • Nach dem Erstgespräch finden zunächst bis zu sechs probatorische Stunden statt. Danach kann ein Antrag auf Kurzzeittherapie (bis zu 24 Stunden) oder auf Langzeittherapie (bis zu 60 Stunden) gestellt werden. Bei Kindern können Termine mit den Eltern zusätzlich hinzu kommen. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem persönlichen Bedarf. Therapiegespräche finden normalerweise einmal pro Woche statt und dauern 50 Minuten.

 

Werden meine Angaben vertraulich behandelt?

  • Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht. Das heißt, in der Therapie besprochene Inhalte werden vertraulich behandelt und Austausch mit anderen Stellen (z.B. mit der Schule des Kindes) erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.